Management

D&O-Versicherung

Wer entscheidet, haftet!

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von Regiomanager 01.07.2017
(Foto: © zabanski - stock.adobe.com)

Immer häufiger werden Manager für Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und haften auch mit ihrem privaten Vermögen. In den Vordergrund gerückt sind dabei die Entscheider im gesamten Mittelstand. Neue Gesetze und Compliance-Vorschriften verschärfen zudem die Haftungssituation. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) ist ein Muss für jeden Geschäftsführer und jeden Vorstand.
Einem GmbH-Geschäftsführer bzw. dem Vorstand einer AG droht beispielsweise die Haftung mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn er…

  • versehentlich Forderungen verjähren lässt.
  • es zulässt, dass behördliche Brandschutzauflagen nicht rechtzeitig erfüllt werden und es deshalb zu behördlichen Betriebsstilllegungen kommt.
  • einen günstigeren, aber nicht zuverlässigen Zulieferer gewählt hat und deshalb Halbfabrikate anderweitig zu überhöhten Preisen eingekauft werden müssen.
  • Werbematerial herstellen lässt, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann.
  • einen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt.

 

Was ist versichert?

Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein Geschäftsführer oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma, sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher in Anspruch nehmen wollen.

Welche Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind wichtig?

Automatisch zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung: Diese wird benötigt, falls der Entscheider von der Pflichtverletzung bei Abschluss des Vertrages nicht wusste und der Versicherungsfall in der Versicherungsperiode eintritt.
Verbrauchte Deckungssumme gegen Prämienzuschlag auffüllbar: Falls die Deckungssumme in der Versicherungsperiode ausgeschöpft ist, kann diese bei Bedarf aufgefüllt werden.
Fortbestand des Versicherungsschutzes bei Insolvenz- und Schutzschirmverfahren: Im Falle eines Insolvenzplanverfahrens bzw. eines Schutzschirmverfahrens nach § 270b der Insolvenzordnung sowie eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung besteht der Versicherungsschutz fort. Mit dieser Deckungserweiterung ist man im Insolvenzverfahren bestmöglich abgesichert.
Bei vielen D&O-Anbietern werden die Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Wenn diese nicht ausreichend hoch gewählt wurde, besteht die Gefahr, dass die Versicherungssumme für die rechtlichen Kosten und gegebenenfalls die Entschädigung nicht ausreicht.
Weiterhin greift der Schutz der D&O normalerweise nicht, wenn es sich um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung handelt. In diesen Fällen werden vom D&O-Versicherer auch keine Kosten für die Verteidigung übernommen. Daher ist der sogenannte Spezialstrafrechtsschutz eine sinnvolle und wichtige Ergänzung.

(Spezial-)Straf-Rechtsschutz

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens obliegt es der Geschäftsleitung, z.B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Vorschriften und Gesetze zu sorgen. Daher steht bei Unregelmäßigkeiten die Geschäftsleitung persönlich immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Im Gegensatz zum Privat-Rechtsschutz kommt der Straf-Rechtsschutz auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatzstraftat auf.
Nachfolgend nun einige Tatbestände, deren Abwehr im Rahmen des Spezialrechtsschutzes versichert gelten:

  • Steuerverkürzung
  • Vorteilsgewährung
  • umweltgefährdende Abfallbeseitigung
  • Insider-Verstöße

Die vorgestellten Absicherungen werden nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten und die zugrunde liegenden Bedingungen und Auflagen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Ausführliche Informationen und Vergleiche zu diesem speziellen Thema erhält man bei seinem Versicherungsmakler.

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